Position der BAPP zu Leistungen nach §45 SGB XI
§ 45b SGB XI sieht vor, Betreuungsleistungen zusätzlich zu anderen Leistungen zu erstatten. Beanspruchen können diese zusätzlichen Betreuungsleistungen Pflegebedürftige, aber auch "Menschen mit allgemeinem erheblichen Betreuungsbedarf". Der Medizinische Dienst der…