Gemeinsame Stellungnahme von DFPP und BFLK

Patientenversorgung in Gefahr!
Neues Entgeltsystem ohne Personalbemessung – Verbände fordern eine Gewährleistung von Strukturqualität in der Psychiatrie nach Wegfall der Psych-PV

Die seit dem 09.11.1990 gültige Psychiatrie-Personalverordnung wird ab dem 01.01.2017 ungültig. Damit wird auch die normative Funktion der Psych-PV zur Personalbemessung für das nach BPflV abzuschließende Budget abgelöst durch das neue PEPP (Pauschaliertes Entgeltssystem Psychiatrie und Psychosomatik) ersetzt. Die Psych-PV gab über die neunziger Jahren hinaus der Weiterentwicklung der Behandlungsangebote unverzichtbare Impulse.

Ab 2017 soll das im stationären Sektor vorhandene Geld „leistungsgerechter und transparenter“ verteilt werden, aber ohne jegliche Norm für die notwendigen Leistungen und das notwendige Geld. Und im aktuellen PEPP-Katalog ist nicht erkennbar, dass der individuelle Versorgungsbedarf angemessen abgebildet wird. Durch die fehlende Steuerungsfunktion der Psych-PV läge die interne Budget- bzw. Stellenverteilung dann ausschließlich bei der Geschäftsführung bzw. der Betriebsleitung. Wenn Pflege hier nicht eigebunden ist, ist zu befürchten, dass ein interner Verteilungskampf zu Lasten der Pflege geführt wird.

Damit zieht sich die Bundesregierung aus dem Sicherungsauftrag für die Gesundheitsbelange der Menschen mit psychischen Erkrankungen Schritt für Schritt zurück und überlässt die Strukturqualität ausschließlich dem Anbieter von psychiatrischen Krankenhausleistungen und damit dem Markt. Dies diskriminiert Menschen mit psychischen Erkrankungen in besonderer Weise. Die im § 27 SGB V „Bei der Krankenbehandlung ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen, […]“ festgehaltene, besondere Bedürfnislage wird damit ad absurdum geführt.

  • zur vollständigen Stellungnahme auf www.dfpp.de