Offener Brief an NRW-Ministerin Steffens wegen der Ausführungsbestimmungen zum Verbot von Videokameras in psychiatrischen Kliniken.
Die DFPP hatte sich bereits am 27.07.2011 in einem “Positionspapier zum Einsatz von kameragestützter Beobachtung in psychiatrischen Kliniken” gegen die Videoüberwachung ausgesprochen und begrüßt deren Abschaffung ausdrücklich. Betonen möchten wir allerdings an dieser Stelle, dass in den allermeisten Häusern ohnehin keine Videoüberwachung eingesetzt wurde.
Die Fixierung eines Patienten in der Psychiatrie darf immer nur die letzte Möglichkeit sein, wenn alle anderen Interventionen versagen. Diese Situation stellt eine psychiatrische Intensivbehandlung dar und erfordert dafür hochqualifiziertes Personal. Die in Ihrem Schreiben geforderte persönliche Nähe zum Patienten, um “mit der Fixierung verbundene gesundheitliche Risiken hinreichend sicher auszuschließen” ist zweifelsfrei notwendig, stellt jedoch nur einen Teilaspekt der in einer derartigen Ausnahmesituation dringend gebotenen Betreuung und Begleitung dar. Patientinnen oder Patienten in dieser Situation benötigen jemand an ihrer Seite, die oder der mit ihnen redet, versucht sie zu verstehen, ihnen Hoffnung und Zuversicht vermittelt, ihre Erkrankung und die damit verbundenen Symptome kennt, kleinste Veränderungen sofort wahrnimmt und adäquat darauf reagiert und somit eine therapeutische Beziehung aufbaut. Diese Aufgaben sind originäre Tätigkeiten psychiatrisch Pflegender und gehören zum professionellem Selbstverständnis des Berufs. […]