Am 20. Oktober 2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie gemäß § 63 (3c) SGB V zu Modellversuchen für die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an Pflegefachpersonen verabschiedet.
Dabei hat sich der Vorschlag des Spitzenverbandes Bund der GKV, der zusammen mit dem Deutschen Pflegerat entwickelt worden war, durchgesetzt.
„Die Entscheidung des G-BA ist ein großer Fortschritt für die Sicherung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, sagt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR). „Wir haben jahrelang darum gekämpft, dass qualifizierte Pflegefachpersonen mit ihrer Kompetenz die Versorgung kranker Menschen verbessern können“, so Westerfellhaus weiter. Wir erwarten vom Bundesministerium für Gesundheit, dass es der Richtlinie keine Hindernisse in den Weg legt. Unsere ärztlichen Kollegen fordern wir auf, gemeinsam in den Modellen zu arbeiten und dann auf der Grundlage der Ergebnisse die Regelversorgung weiterzuentwickeln.
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