Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sollte u.a. das Vergütungsniveau in der Pflege deutlich verbessert werden. So hat die Tarifanlehnung im Bereich der niedrigeren Vergütungen in der somatische Grundpflege (SGB XI) einen durchaus relevanten Effekt.
Die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) ist im SGB V angesiedelt und dennoch unterliegt sie den Auswirkungen der Tariftreuepflicht im SGB XI. Eine ungleiche Entlohnung einzelner Mitarbeitergruppen ist nicht zulässig, die Leistungsvergütungen im SGB V werden aber diesem Umstand nicht gerecht.
Um das Vergütungsniveau wenigstens anzugleichen, führen einige Leistungserbringer der pHKP aktuell Verhandlungen mit den Krankenkassen. Diese ignorieren den immensen Unterschied und sind aktuell nicht bereit, den Ausgleich zu finanzieren.
Da die Vergütungssätze der Krankenkassen schon in der Vergangenheit grenzwertig niedrig waren, können die Leistungserbringer die Differenz unmöglich selbst decken. Hochqualifizierte Fachpflegepersonen niedriger zu bezahlen, würde in kürzester Zeit, den schon vorhandenen Fachkräftemangel im Bereich der pHKP massiv verstärken und damit die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen akut gefährden.
Deshalb fordern wir mit unserer Stellungnahme alle Interessensgruppen und insbesondere die Politik auf, die weitere Benachteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht zuzulassen.
Bitte machen Sie deutlich, dass dieses willkürliche Verhalten der Krankenkassen keinen Bestand haben darf.