Corona-Pandemie: G-BA aktiviert bundeseinheitliche Sonderregeln für verordnete Leistungen
Diese neuen Sonderregelungen werden vom 2. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 die bereits bestehenden bundesweiten Ausnahmeregelungen ergänzen:
• Videobehandlung
Eine Behandlung kann auch als Videobehandlung stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden.