In dem aktuellen Beschluss des G-BA wird die Begrifflichkeit „Einheiten“ für die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) konkretisiert. Demzufolge wird die pHKP in Form von Einheiten abgegeben, wobei eine Einheit 60 Minuten umfasst. Damit wird eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen, deren zeitliche Bemessung dem Aufbau einer tragfähigen Beziehung und der Akzeptanz der notwendigen Pflege dienen soll und patientenindividuelle Gegebenheiten flexibel berücksichtigen kann.
Die Nichtbeanstandung des Beschlusses seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) liegt bereits vor. Der Beschluss wurde am 07.05.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft.