“Der Bundestag hat am 18.6.2009 einen Änderungsantrag beschlossen, mit dem das Alten- und Krankenpflegegesetz geändert werden, um den Zugang mit 10 Jahren allgemeinbildender Schule zu ermöglichen. De facto bedeutet dies eine Absenkung der Zugangsvoraussetzungen, da jetzt auch nach 10 Jahren Hauptschule der Zugang möglich ist. Diese Regelung greift nur in vier Bundesländern, da es nur dort zehnjährige Hauptschulabschlüsse gibt, die nicht den mittleren Bildungsabschluss beinhalten! Sie wurde vehement von allen Experten in der Pflegeszene abgelehnt. Lediglich Arbeitgeberverbände und Verdi haben – aus durchsichtigen Gründen – diese Änderung begrüßt.” (Zitat DBfK-Newsletter)
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