Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat am vergangenen Donnerstag eine Neufassung der “Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie): Psychiatrische häusliche Krankenpflege” beschlossen.
⇒ vorbehaltlich aktuelle Version der G-BA-Richtlinien
Ergänzung 06.09.2018:
Bisher sind die neuen Richtlinien noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlich und somit noch nicht gültig. Die BAPP wird nach Veröffentlichung die Details sichten und dann eine differenzierte Position dazu verfassen.