Die Welle der Empörung über den IV-Vertrag der AOK Niedersachsen zur Versorgung von Schizophrenie-Erkrankten Menschen reißt nicht ab. Wie schon am 31.10. hier beschrieben, bezieht sich die Entrüstung insbesondere auf die vertragsnehmende Managementgesellschaft I3G, einer 100%igen Tochter des Pharmaunternehmens Janssen.
Auch die BAPP teilt die Skepsis gegenüber der Entscheidung, den Vertrag mit einem Pharmakonzern abzuschließen. Allerdings denken wir, dass die aktuelle Kritik oft zu kurz greift und wenig differenziert scheint. Um die Diskussion vom alleinigen Fokus auf die I3G zu erweitern, veröffentlicht die BAPP heute folgende Stellungnahme:
Stellungnahme der BAPP zum IV-Vertrag der AOK Niedersachsen für Menschen mit Schizophrenie
Des weiteren haben wir aus aktuellem Anlass unsere Bundestagung vom 27. – 29.01.2011 in Cloppenburg, unter das Schwerpunktthema “Integrierte Versorgung” gestellt. Am Freitag, den 28.01. werden Befürworter und Kritiker des genannten Vertrages zu Wort kommen und sich bei einer Podiumsdiskussion austauschen können.
Weitere Positionen zum IV-Vertrag:
- Resolution der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.)
- Anfrage von B 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung
- Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von B 90/DIE GRÜNEN
- Artikel in der TAZ vom 05.11.2010
- Stellungnahme DGPPN (Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde)
- Kommentar Janssen zur Stellungnahme der DGPPN
- Brief der IHC an DV Gemeindepsychiatrie
- Statement AANB (Arbeitsgemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker e.V.)