Am 25.11.2015 fand beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Berlin die Anhörung zum Beschlussentwurf zur Änderung der HKP-Richtlinie „Verordnung [von HKP Psych] im Rahmen des Entlass-Managements“ zur Umsetzung des § 39 SGB V statt. Für die BAPP e.V. als anhörungsberechtigte Organisation, nahmen Doris Hagelskamp und Michael Theune an der Anhörung teil.
Eine ausführliche Darstellung der bereits eingereichten Kommentierungen wurde nicht mehr gewünscht. Es bestand aber für die Ausschussmitglieder die Möglichkeit Fragen zu stellen und für die Vertreter der eingeladenen Verbände, ergänzende Kommentierungen für das Protokoll abzugeben.
Die Betroffenen- und Angehörigenverbände haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, zu den Richtlinien auch generelle Fragen zu Verordnungsdauer, Verordnungspraxis, Verordnungsfrequenz und Problemstellungen in der praktischen Umsetzung zu stellen.
In der Stellungnahme der BAPP zur Umsetzung des § 39 SGB V, betonte Michael Theune unter anderem die Notwendigkeit einer Erstverordnungsdauer, aus dem Krankenhaus heraus, von mindestens 14 Tagen; entsprechend der Erstverordnungsdauer im ambulant ärztlichen Verordnungsbereich, um eine anschließende fachärztliche Weiterbehandlung sicherzustellen zu können.