Um Transparenz und Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit externe Unternehmen zu gewährleisten, hat die BAPP die Einbindung dieser Unternehmen in BAPP-Veranstaltungen klar geregelt.
Grundsätzlich werden nur Unternehmen akzeptiert, deren Angebot direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der „Ambulanten Psychiatrischen Pflege“ stehen. Das Unternehmen darf bzgl. seiner Zielsetzung oder dem öffentlichen Auftreten nicht im Widerspruch zu den Zielen und Standpunkten der BAPP stehen.
Der Gewinn dieser Zusammenarbeit wird von der BAPP an „gemeinnützige“ Initiativen oder Organisationen weitergeleitet.
Bei Interesse lesen Sie bitte die genauen Konditionen durch und nehmen dann Kontakt mit uns auf.